Leadership & Karriere DSGVO für Dummies: Was im Datenschutz ab jetzt wichtig wird

DSGVO für Dummies: Was im Datenschutz ab jetzt wichtig wird

Seit Wochen geistert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU durch die Medien- und Businesslandschaft. Ab heute tritt sie in allen 28 EU-Staaten in Kraft und gilt für Unternehmen wie Facebook und Google, die ihren Sitz nicht in der EU haben, genauso wie für alle anderen Unternehmen, die hier ihre Dienste anbieten und dafür Daten erheben.

Während Datenschützer das Gesetz-Sammelsurium feiern, stürzt es Unternehmen, Startups und Selbstständige in tiefe Besorgnis. Können Firmen überhaupt noch wirtschaften? Darf ich noch um Visitenkarten bitten? Ist das das Ende des Journalismus? Der Welt? Fragen über Fragen. Der Grund: niemand weiß eigentlich – aufgrund vieler rechtlicher Unklarheiten – so richtig, was es bei den neuen Regelungen zu beachten gilt und was sich für Verbraucher ändert.

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Wer wenigstens so ein bisschen was mit dem Begriff anfangen will, dem sei unsere Kurzzusammenfassung angeraten:

Alle Macht dem User

Der wohl wichtigste Punkt der neuen Verordnung ist, dass User in die Erhebung und Nutzung ihrer persönlichen Daten einwilligen müssen. Heißt, wollen Unternehmen Daten wie Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer oder die IP-Adresse verarbeiten, brauchen sie dafür ein ausdrückliches Go. Außerdem müssen sie erklären, für welche Zwecke die Daten genutzt werden und wie lange sie gespeichert werden – und das in einfacher Sprache und nicht in irgendeinem Kauderwelsch aus Juristen- und Business-Englisch-Vokabular. Der Verbraucher muss auch jederzeit die Möglichkeit haben, die Einwilligung rückgängig zu machen.

Vergiss‘ mich!

Apropos speichern und widerrufen: Mit der DSGVO tritt auch das „Recht auf Vergessenwerden“ in Kraft. Nimmt man zum Beispiel an einem Gewinnspiel teil, müssen nach dessen Ende alle Daten gelöscht werden. Sie dürfen dann nicht mehr für andere Zwecke verwendet oder gar an Dritte weiter gegeben werden. Letzteres dürfen Unternehmen jetzt, ohne dies ausdrücklich zu erwähnen, sowieso nicht mehr.

Bis zu 20 Mio. Euro

Dank der neuen Verordnung haben User auch jederzeit die Möglichkeit nachzuhaken, was mit ihren Daten passiert. Große Unternehmen, in denen mehrere Mitarbeiter Daten verarbeiten, müssen also eine Art Datenschutzbeauftragten haben. Das gilt zum Beispiel für Unternehmen, die personalisierte Werbung schalten. Halten sich Unternehmen nicht an die DSGVO drohen ihnen ordentliche Strafen. Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent vom Jahresumsatz müssen sie dann hinblättern.

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